Graphische Taschenrechner in Deutschland
In Sachsen ist der Einsatz graphischer Taschenrechner vorgeschrieben.
In folgenden Bundesländern ist der Einsatz graphischer
Taschenrechner erlaubt:
- Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz
In folgenden Bundesländern ist der Einsatz graphischer
Taschenrechner in Prüfungen verboten:
- Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen
In folgenden Bundesländern ist der Einsatz graphischer
Taschenrechner generell verboten:
- Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Saarland
Eine detailliertere Tabelle der Zulassungsrichtlinien für Deutschland und
Europa findet sich bei
Texas Instruments.
Informationen zur Vervollständigung
sind erbeten an
koepf@mathematik.uni-kassel.de.
Aktualisiert: 5. September 2000 von Wolfram Koepf